Das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen. Sowohl über die Vorteile, als auch über die Nachteile wollen wir Sie im folgenden informieren.
Vorteile:
- Schnelligkeit
Das Verfahren vor der Gütestelle kann, je nach Art des Falles sowie des Verfahrens, bereits nach 4 bis 6 Wochen abgeschlossen sein.
- Geringere Verfahrenskosten
Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren ergeben sich bei einem außergerichtlichen Güteverfahren meist deutlich geringere Kosten, welche sich aus dem streitwertunabhängigen Stundenhonorar ergibt.
- Hohe Erfolgsquote
Die Erfahrung zeigt, dass in einer überwiegenden Zahl der Verfahren eine für alle Seiten tragbare und akzeptable Einigung erzielt werden kann.
- Lösungsorientierung
Anders als in gerichtlichen Verfahren können im Rahmen einer Güteverhandlung alternative und individuelle Lösungen gefunden und diskutiert werden, die im Rahmen einer Gerichtsentscheidung nicht getroffen werden können. Ein Güteverfahren bietet zudem die Chance nicht nur die reine Rechtslage zu erörtern und eine darauf basierende Entscheidung zu fällen, sondern auch die persönlichen Interessen und Wünsche zu berücksichtigen.
- Absolute Vertraulichkeit
Güteverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich. Das bietet Ihnen die Gewähr, dass keinerlei vertrauliche Informationen in die Öffentlichkeit gelangen.
- Hemmung der Verjährung
Auf Grund der staatlichen Anerkennung als Gütestelle tritt bei den von uns durchgeführten Güteverfahren bereits bei Antragstellung die Hemmung der Verjährung ein. Bis zur Beendigung des Güteverfahrens sind Sie somit vor der drohenden Verjährung Ihrer Ansprüche geschützt.
- Vollstreckbarkeit der Vereinbarung
Anders als bei Schlichtungsverfahren vor sonstigen Stellen sind die vor einer staatlich anerkannten Gütestelle geschlossenen Vereinbarungen gerichtlich vollstreckbar. Sie können somit aus einer solchen Vereinbarung wie aus einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben.
- Keine negativen Auswirkungen auf die persönliche Beziehung
Da im Rahmen einer Güteverhandlung grundsätzlich eine gütliche und für alle Parteien akzeptable Lösung gefunden werden soll, wird die persönliche Beziehung der Parteien nicht weiter belastet. Stattdessen ist oft zu beobachten, dass nach Beilegung des Konflikts eine deutliche Verbesserung der persönlichen Beziehung eintritt.
Nachteile:
- Bereitschaft aller Beteiligten
Anders als im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen zur Durchführung eines Güteverfahrens grundsätzlich alle Beteiligten bereit sein ein solchen Verfahren durchzuführen. Dies setzt vor allem die Lösungs- und Kompromissbereitschaft aller voraus.
- Keine Beurkundungsmöglichkeit Verträge und sonstige Vereinbarungen, für die gesetzlich eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, können im Rahmen eines Güteverfahrens nicht geschlossen werden. Auch die Durchführung von Scheidungsverfahren ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Unsere Empfehlung lautet daher:
Schlichten statt richten!
Rufen Sie uns unter 07452 – 75 08 29 1 an, damit wir gemeinsam mit Ihnen klären können, ob eine Schlichtung in Ihrem Falle erfolgversprechend wäre.